Häufig gestellte Fragen
Wofür brauche ich den Pyroschein?
Die amtliche Bezeichnung für Pyroschein lautet "Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3.1 Sprengstoffverordnung". Sobald jemand die Verfügungsgewalt über pyrotechnische Seenotsignale der Unterklasse T2 (Fallschirmraketen) hat, benötigt er den Pyroschein. Für Charterboote sind solche Seenotsignale vorgeschrieben. Um ein Boot auszuleihen, muss der Pyroschein vorgelegt werden. Das kontrolliert auch die Wasserschutzpolizei; Verstöße werden hart geahndet. Die meisten Sportboote wurden freiwillig mit Fallschirmraketen ausgerüstet – auch wenn es für sie gar nicht vorgeschrieben ist. Auch für diese Boote wird ein Pyroschein gebraucht.